Verordnung und Selbstzahler
Eine Heilmittelverordnung, die Sie von Ihrem zuständigen Arzt erhalten, ist Grundlage für die logopädische Therapie. Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung.
Eine Heilmittelverordnung, die Sie von Ihrem zuständigen Arzt erhalten, ist Grundlage für die logopädische Therapie. Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Die Behandlungskosten werden im Regelfall von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Die gesetzliche Zuzahlungsregelung sieht für Erwachsene eine Rezeptgebühr von 10 € und ca. 10% der Behandlungskosten vor. Über eine eventuelle Zuzahlungsbefreiung informiert Sie Ihre Krankenkasse. Wenn ärztlich verordnet, führe ich auch Hausbesuche durch.
Sind Sie privat versichert oder Selbstzahler, informiere ich Sie gern über die geltenden Therapiesätze, mit Ihrem Versicherer ist jedoch zu klären, ob bzw. inwieweit die Kosten übernommen werden.